Heute habe ich die Mitteilung über meinen Ausschluss erhalten, der vorhersehbar und eine logische Konsequenz nach zwei kanonischen Ermahnungen war.
Es handelt sich dabei aber um einen sowohl juristisch als auch theologisch ungerechten und ungültigen Ausschluss, da die Ermahnungen selbst haltlos waren und daher von mir sofort zurückgewiesen wurden, wie es meine beiden Antwortbriefe beweisen.
Unwürdige Prälaten
Jedenfalls appelliere ich an das ewige Rom und lege gemäß kanonischem Recht, Can. 647 § 2 Nr. 4 Berufung ein gegen das Dekret, das meinen Ausschluss verfügte. Diese hat aufhebende Wirkung, sodass der Ausschluss juristisch nicht gültig ist und bis zur Entscheidung ohne juristische Folge verbleibt.
[Diese Entscheidung] bleibt ausgesetzt, da das heutige ewige Rom besetzt ist von unwürdigen Prälaten, die ex officio nicht ihre Pflichten erfüllen und die Gläubigen nicht im Glauben bestärken, sondern alles Gegenteilige tun indem sie den Glauben und mit ihm den Kult und die Moral verderben und herabwürdigen indem sie gegen die Wahrheit verstoßen, deren Herrschaft sie gleich Antichristen verabscheuen.
Sie treten Gott mit Füßen
Dies alles tun sie als ob sie Gott wären oder im Namen Gottes und des heiligen Gehorsams gegenüber der Autorität und der Hierarchie der Kirche handelten.
Niemals sah man mehr an Abscheulichkeit und Trostlosigkeit an heiliger Stätte, nachdem diese Prälaten sich anbeten lassen als ob sie Gott wären und die göttliche Gewalt anrufen, die sie aber pervertieren und mit Füßen treten.
Daher sagte Erzbischof Lefebvre in seiner Erklärung vom 30. Juni 1988: „Rom ist besetzt von Antichristen“. Auch wenn es ironisch scheinen mag, das Thema bleibt, wie man sagt, bis zur Wiederkunft Christi ausgesetzt.
Nächstes Mal: Ich bleibe ihm treu
SANCTE MARCELLE, ORA PRO NOBIS!
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