Dienstag, 24. März 2009

Das Dekret und was daran falsch war

Am 24. Januar 2009 veröffentlichte der Vatikanische Pressesaal ein auf 21. Januar 2009 datiertes Dekret, das die Unterschrift von Kardinal Giovanni Battista Re trug und verfügte, dass der Unterzeichner "den Bischöfen Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta" deren "Exkommunikationsstrafe latae sententiae" aufhob und sie für "frei von Rechtsfolgen" der besagten Exkommunikationsstrafe erklärte.

Damit wird jedoch eine Zensur aufgehoben, die nie existierte, weil die am 01. Juli 1988 ausgesprochene Exkommunikation latae sententiae - auf die sich das jüngste Dekret berief - als Tatstrafe nie eintrat. Erzbischof Lefebvre verübte nämlich am 30. Juni 1988, als er vier Bischöfe weihte, nicht nur kein Delikt, sondern verrichtete vielmehr einen verdienstlichen Akt, die die Kontinuität der Katholischen, Apostolischen und Römischen Kirche sicherstellte.

Wie tief muss ein Generaloberer gesunken sein, der "mit einem Brief vom 15. Dezember [2008] - gerichtet an Seine Eminenz, den Herrn Kardinal Darío Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei - [...] auch im Namen der anderen drei am 30. Juni 1988 konsekrierten Bischöfe" "erneut um die Rücknahme der Exkommunikation latae sententiae" bat? Wohlgemerkt: Wohlwissend, dass die besagte Exkommunikation gar nicht bestand! SANCTE MARCELLE, ORA PRO NOBIS.


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