Dienstag, 31. März 2009

Aufruf von P. Juan Carlos Ceriani FSSPX

Da das Dekret des 21. Januar 2009, das von Kardinal Giovanni Battista Re, dem Präfekten der Kongregation für die Bischöfe, unterzeichnet wurde, besagt:
„Mit einem Brief vom 15. Dezember – gerichtet an Seine Eminenz, den Herrn Kardinal Dario Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei – bat Mons. Bernard Fellay, auch im Namen der anderen drei am 30. Juni 1988 konsekrierten Bischöfe, erneut um die Rücknahme der Exkommunikation latae sententiae, die formell am 1. Juli 1988 durch das Dekret des Präfekten dieser Bischofskongregation ausgesprochen wurde. […] Aufgrund der Fakultäten, die mir vom Heiligen Vater Benedikt XVI. ausdrücklich verliehen wurden, erlasse ich kraft dieses Dekretes dem Bischöfen Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta die Exkommunikationsstrafe latae sententiae, die von dieser Kongregation am 1. Juli 1988 ausgesprochen wurde und erkläre sie ab dem heutigen Datum, an dem das Dekret erlassen wurde, frei von Rechtsfolgen.“

Da die Pressemitteilung des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. besagt:
„Die Exkommunikation der von S.E. Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 geweihten Bischöfe, die durch die Kongregation für die Bischöfe mit einem Dekret vom 1. Juli 1988 erklärt worden ist und die wir stets bestritten haben, wurde durch ein zweites Dekret derselben Kongregation unter dem Datum des 21. Januar 2009 auf Anweisung von Papst Benedikt XVI. hin zurückgenommen.“

Da Bischof Bernard Fellay, Generaloberer der Priesterbruderschaft St. Pius X., erklärt hat:
„Nach diesen langen Diskussionen [im November 2005] hat der Kardinal [Dario Castrillón Hoyos] gesagt: „Ich stelle fest, dass alles das, was Sie darlegen, Sie nicht außerhalb der Kirche stellt, dass Sie also in der Kirche sind“. Und er hat fortgesetzt, indem er sagte: „Ich ersuche Sie, an den Papst zu schreiben, um ihn zu bitten, er möge die Exkommunikationen wegnehmen“.
Seitdem sind wir dabei geblieben, denn selbstverständlich werden wir nicht verlangen, dass man etwas wegnimmt, was wir nicht einmal anerkennen. Wir haben immer abgelehnt, die Gültigkeit dieser Exkommunikationen anzuerkennen, wir können also nicht verlangen, dass man etwas wegnimmt, was nicht besteht. (Predigt in Flavigny, am 2. Februar 2006. DICI N° 130).
Da – als ich meinen Vorgesetzten meine Beobachtungen unterbreitet habe, was die bestehende Verbindung zwischen der „Erklärung einer Strafe“ und der
„Strafe in sich selbst“ betrifft, und dass folglich, der „Widerruf des Dekrets der Exkommunikationserklärung“ zu verlangen impliziert, „die Gültigkeit der Zensur“ anzuerkennen – ich die folgenden Antworten erhielt:
„Sie verwechseln die Rücknahme eines Exkommunikationsdekrets mit der Aufhebung einer Exkommunikation. […] In jedem offiziellen oder bedeutungsvollen Dokument achte ich sehr darauf, nicht „Aufhebung der Exkommunikation“ zu sagen.“ (Brief von Bischof Bernard Fellay an Pater Ceriani, vom 3. August 2004).
„Sie können feststellen, dass tatsächlich der Pater Sommerville nicht gesagt hat, wie es die Priester der Bruderschaft machen, „der Widerruf des Exkommunikationsdekrets“, er hingegen spricht von „Beseitigung der Exkommunikation“. Er ist ganz einfach nicht über unsere Unterscheidung und unserem Beharren in der Sache auf dem Laufenden. Man muss es einfach als eine übliche Art ansehen, so zu sprechen.“ (Brief von Bischof Bernard Fellay an Pater Ceriani, vom 26. Februar 2005).
„Ich denke und halte dafür, dass es eine einfache Frage der Sprachungenauigkeit im beschuldigten Text ist. Nicht mehr! Ich denke nicht, dass es sicht lohnt daraus ein Drama zu machen.“ (Brief von Bischof Bernard Fellay an Pater Ceriani, am 3. Juni 2005).
„Monsignore Fellay hat also offiziell den «Widerruf des Exkommunikationsdekrets» verlangt. Er hat die Aufhebung oder die Rücknahme der Exkommunikation selbst, die wir nicht anerkennen, nicht verlangt; er verlangt ganz präzise die Beseitigung des Dekrets, das ist ganz etwas anderes. Aber erfassen Sie den Unterschied? Wollen Sie darüber nachdenken?“ (Brief von Bischof Tissier de Mallerais an Pater Ceriani, vom 31. August 2004).
„Ich teile Ihre Sorgen nicht, was die Diskussionen mit Rom betrifft. Ich habe Ihnen im letzten Brief geschrieben, dass es Ihr unruhiger Charakter sei, der Sie belastet, denn objektiv gibt es keinen Grund zur Sorge. In der Tat hält Monsignore Fellay sehr konsequent die zwei Vorbedingungen aufrecht, die er vor bald vier Jahren an Kardinal Castrillón Hoyos gestellt hat, nämlich die Anerkennung des immerwährenden Rechts der traditionellen Messe und die Beseitigung – nicht der Zensur, aber des Exkommunikationsdekrets der Bischöfe. Ich habe Ihnen erklärt, dass das nicht dieselbe Sache ist. Das Protokoll von 1988 sah die Beseitigung der Unregelmäßigkeiten und der Suspension vor, Bischof Fellay verlangt die Beseitigung des Dekrets: er erkennt also die Gültigkeit der Zensur nicht an.“ (Brief von Bischof Tissier de Mallerais an Pater Ceriani, vom 18. September 2004).

Nächstes Mal: Aufruf von P. Ceriani - Teil 2
SANCTE MARCELLE, ORA PRO NOBIS!

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